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Mitglieder des SEB / Wer macht was? / Die Aufgaben
Auf dieser Seite finden Sie die für die Schuljahre 2010/12 gewählten SEB-Mitglieder und die Aufgaben des Schulelternbeirates und der Gremien, in denen wir vertreten sind kurz dargestellt.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landeselternbeirats (LEB) in der Rubrik Gesetze und Vorschriften.
Dort finden Sie auch unter der Rubrik "Puplikationen" als Download die Broschüren
- Gewählt was nun, eine kleine Gebrauchsanleitung für Elternvertreterinnen und Elternvertreter vom Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz, Stand August 2009 und
- den Flyer Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz - von Eltern für Eltern, 7. Auflage 2010
Mitglieder des SEB 2010/12
Bei den Wahlen am 22.09.2010 wurden folgende Personen gewählt, die Wahl der Schulelternsprecherin und des Vertreters erfolgte in der konstituierenden Sitzung des neuen SEB am Donnerstag, dem 07.10.2010. (Bitte beachten: die Klassenangaben in Zahlen beziehen sich nur auf das Schuljahr 2010/2011, die Klassennamen jedoch gelten für die Ewigkeit!)
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Wer macht was?
Schulelternsprecherin
Schulelternsprecherin ist Angela Rasch
Stellvertretender Schulelternsprecher ist Ingo Schlösser
SEB-Mitglieder in der Gesamtkonferenz
Mitglieder sind Angela Rasch, Michael Müller und Sabine Maskow.
Stellvertreter sind Madeleine Beyer, Jutta Graf und Heike Striegel.
SEB-Mitglieder im Schulausschuss
Mitglieder sind Petra Partsch, Angela Rasch und Michael Müller.
Stellvertreter sind Britta Sauer, Wolfgang Voßkühler und Karl-Ernst Hofmann.
SEB-Mitglieder bei schulscharfer Ausschreibung
Susanne Feldmann , Stellvertreterin Madeleine Beyer
SEB-Mitglieder Schulbuchausschuss
Mitglieder sind Ismene Wolf, Andrea Martin und Sabine Maskow.
Stellvertreter sind Myriam Jumel, Julianna Bisang und Britta Sauer.
Die Aufgaben des SEB (Gesetzesauszüge
Schulelternbeirat (§ 40 Schulgesetz vom 30.März 2004)
(1) Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. (2) Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.Schulelternsprecher/in (§ 41 Schulgesetz vom 30.März 2004)
(4) Der Schulelternbeirat wählt für die Dauer seiner Amtszeit aus seiner Mitte die Schulelternsprecherin oder den Schulelternsprecher. Sie oder er vertritt den Schulelternbeirat gegenüber der Schule.Schulausschuss (§ 48 Schulgesetz vom 30.März 2004)
(1) Der Schulausschuss, in dem Lehrkräfte, Schülerinnen, Schüler und Eltern vertreten sind, hat die Aufgabe, das Zusammenwirken der Gruppen zu fördern, für einen sachgerechten Ausgleich insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten zu sorgen und Anregungen für die Gestaltung der schulischen Arbeit zu geben.
(2) Der Schulausschuss soll vor allen wesentlichen Beschlüssen und Maßnahmen der Schule gehört werden. Der Schulausschuss ist zu hören,- vor Erweiterung, Einschränkung oder Aufhebung der Schule,
- vor Verleihung einer Bezeichnung oder Änderung der Bezeichnung der Schule,
- vor Einbeziehung der Schule in Schulversuche,
- vor Androhung des Ausschlusses oder dem Ausschluss einer Schülerin oder eines Schülers,
- bei Widersprüchen gegen Entscheidungen der Schule auf Antrag der oder des Widersprechenden.